Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Geltungsbereich
Unsere Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller, auch noch folgender Geschäfte mit dem Kunden; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Medien- und/oder Service-Dienstleistung anerkannt. Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen von Kunden werden von uns - auch ohne schriftlichen Widerspruch - nicht anerkannt. Aufträge gelten nur als übernommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht vertretungsberechtigt. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Liefer- und Leistungszeit
2.1 Vom Kunden gewünschte Leistungstermine werden nur durch Auftragsbestätigung Vertragsinhalt. Vereinbarte Leistungsfristen gelten nur als ungefährer Leistungstermin. Fixtermine werden nur anerkannt, wenn wir sie als solche ausdrücklich bestätigt haben. Unser Liefertermin gilt immer unter der Voraussetzung, dass Text- und Prägeunterlagen (digitale Daten, Prägestempel usw.) rechtzeitig geliefert werden; der Liefertermin bezieht sich auf den Zeitpunkt des Abgangs aus unserem Versandzentrum. Sollte sich durch Ausbleiben notwendiger Unterlagen der vorgesehene Arbeitsablauf ohne unser Verschulden verzögern, ist die Festsetzung eines neuen Lieferzeitpunktes erforderlich. Lieferungen zu einem früheren als dem vereinbarten Zeitpunkt, auch in Teilmengen, behalten wir uns vor. Falls wir an der termingerechten Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert werden durch den Eintritt unvorhergesehener Umstände, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – z. B. Betriebsstörungen, Verzögerung der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw. –, so verlängert sich der Liefertermin in angemessenem Umfang. Entsprechendes gilt auch im Falle von Streik und Aussperrung.
2.2 Bei schuldhafter Überschreitung einer Leistungsfrist tritt Verzug erst nach schriftlicher Mahnung des Kunden ein. Im Falle des Verzugs ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
2.3 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass unser Leistungsverzug oder unsere sonstige Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
3. Gewährleistung
3.1 Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Lieferung müssen uns, soweit durch zumutbare Untersuchung feststellbar, unverzüglich, spätestens sieben Tage nach Ablieferung, im Falle verdeckter Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung angezeigt werden. Dies gilt auch bei einem Rückgriff des Kunden nach §§ 478, 479 BGB. Aus technischen Gründen sind kleine Abweichungen hinsichtlich Format, Farbe, Gewicht usw. unvermeidbar und müssen deshalb vorbehalten werden. Bei Sonderanfertigungen und Artikeln mit Werbeausstattung behalten wir uns das Recht einer Mehr- oder Minderlieferung und -berechnung bis zu 10 % vor. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
3.2 Für Sachmängel (die bei Gefahrübergang vorliegen müssen, um die Haftung auszulösen) haften wir wie folgt:
3.2.1 Wir leisten Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache, es sei denn die Beseitigung des Mangels ist für den Kunden unbedingt erforderlich und für uns mit zumutbaren Kosten zu erbringen. Zur Nacherfüllung ist uns eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird uns diese Möglichkeit verweigert, sind wir insoweit von der Nacherfüllung und weiteren Mängelansprüchen befreit.
3.2.2 Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Nacherfüllung, ist der Kunde berechtigt, bei erheblichen Mängeln Schadensersatz statt der Leistung und/oder Rücktritt sowie auch bei unerheblichen Mängeln anstelle des Rücktritts Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Einer Fristsetzung nach Ziffer 2.1 bedarf es nur dann nicht, wenn wir die Nacherfüllung endgültig verweigert haben, wenn mindestens drei Versuche der Nacherfüllung fehlgeschlagen sind oder wenn bei nicht vertragsgemäßer Lieferung zu einem bestimmten Termin von uns ein Liefertermin schriftlich bestätigt wurde und uns bekannt war, dass der Kunde bei nicht rechtzeitiger vertragsgemäßer Lieferung an der Nacherfüllung kein Interesse hat. Der Kunde kann allerdings Schadensersatz statt der Leistung wegen eines Sachmangels nur verlangen, wenn wir den Sachmangel infolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben, es sei denn, es handelt sich bei unserer Pflichtverletzung um eine Kardinalpflicht aus dem Vertrag. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit infolge der Mangelhaftigkeit des gelieferten Produkts oder in allen sonstigen Fällen, in denen die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz zwingend vorgeschrieben ist.
3.2.3 Die Nacherfüllung und die sonstigen Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf natürliche Ab- nutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Be- handlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt worden sind.
3.2.4 Bei Mängelrügen darf der Kunde Zahlungen nur in einem Umfang zurückhalten, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Mangel steht.
3.2.5 Die Mängelansprüche des Käufers verjähren in einem Jahr ab Ablieferung an ihn. Dies gilt nicht für Rückgriffsansprüche des Käufers nach §§ 478, 479 BGB.
3.2.6 Der Kunde hat im Falle eines durch den Endverbraucher geltend gemachten Mangels die Pflicht, den/die Mängel zu dokumentieren und uns die Dokumentation im Falle der Geltendmachung eines Rückgriffsanspruches zukommen zu lassen.
3.2.7 Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.
3.3 Alle Artikel aus echtem Leder (Lederwaren sowie alle Kalendereinbände) zeichnen sich durch eine zum Teil deutlich unterschiedliche Oberflächenbeschaffenheit in Struktur und Narbung aus. Dies ist als Echtheitsbeweis zu werten und mindert nicht die Qualität des Materials. Gründe zur Beanstandung ergeben sich dadurch nicht
4. Garantie
Aus einer von uns abgegebenen Garantie haften wir nur, wenn die Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie von uns schriftlich und unter Verwendung des Begriffs „Garantie“ abgegeben worden ist.
5. Sonstige Ansprüche
Soweit in diesen Bestimmungen nichts anderes vorgesehen ist, sind Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus §§ 280, 282, 284, 286 und 311 BGB ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der Übernahme einer Garantie oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer in anderen als den in diesen Bedingungen vorgesehenen Fällen, ist nur bei Verschulden unsererseits möglich.
6. Besondere Lieferbedingungen
6.1 Die Lieferung erfolgt ab unserem Versandzentrum unter Berechnung der Verpackungs- und Transportkosten – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
6.2 Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungszeitraum hinaus verwahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollten die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
6.3 Die vom Auftraggeber zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, wie z.B. Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
6.4 Die Texte im statistischen Teil der Standard-Kalender werden – im Interesse ihrer Aktualität – alljährlich zum spätesten Zeitpunkt gedruckt. Etwaige nach Drucklegung noch eintretende Änderungen müssen unberücksichtigt bleiben und begründen keinerlei Rechte des Käufers oder Bestellers. Die Zusammen- stellung des wissenswerten und statistischen Teils sowie die typografische Gestaltung des Inhalts bei Lagermodellen nach unserem Ermessen bleibt vorbehalten.
6.5 Das Urheberrecht an den von uns hergestellten Erzeugnissen und Modellen, einschließlich Form, Entwurf und der Materialien, sowie auch das Urheberrecht an redaktionellen Beiträgen behalten wir uns vor. Vervielfältigungen, gleich welcher Art und zu welchem Verwendungszweck, bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.
6.6 Als Hersteller ist es uns gestattet, die Ware mit einem Herstellervermerk zu versehen.
6.7 Unsere Preise für Werbedrucke/Prägungen setzen digitale Daten voraus. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Probeprägungen, Muster und ähnliche Arbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
6.8 Auf Wunsch erstellen wir bei Einsenden von Reinzeichnungen bzw. Reprovorlagen Prägestempel gegen Berechnung. Auch die Kosten für anfallende Autorkorrekturen werden gesondert berechnet. Korrekturen müssen innerhalb von 8 Arbeitstagen geprüft und druckreif erklärt werden, sonst verschiebt sich der vorgesehene Liefertermin.
7. Zahlungsbedingungen
1. Die Preise sind freibleibend. Die Rechnung ist rein netto, ohne jeden Abzug, zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen. Bei Zahlungseingang innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto, sofern keine fälligen Posten offen sind. Zahlungsziel sind 30 Tage. Bei Überschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz p.a. fällig.
2. Aufrechnungen hinsichtlich vorangegangener Aufträge sind unzulässig. Darüber hinaus besteht die Berechtigung nur insoweit, als Gegenansprüche oder das Zurückbehaltungsrecht unbestritten sind oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
3. Wird uns nachträglich bekannt, dass ein Kunde bei Auftragserteilung für uns nicht erkennbar ungünstige Verhältnisse verschwiegen hat, die sein Unvermögen zur Vertragserfüllung nicht ausschließen lassen, sind wir berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten und Zahlungen schon erbrachter Leistungen zu verlangen.
4. Für Lieferungen an uns unbekannte Kunden behalten wir uns Nachnahmeversand vor. Zahlungen mit Wechseln bedarf unserer Zustimmung und schließt Skontoabzug aus. Die Diskontspesen werden ab Fälligkeit unserer Rechnungen berechnet und sind sofort bar zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen wird unsere ganze Forderung sofort fällig.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet.
8.2 Verlust, Beschädigung, Pfändung oder sonstige Eingriffe Dritter hinsichtlich der Vorbehaltsware oder Pfändung der abgetretenen Forderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Sofern wir die Vorbehaltsware wegen der Gefahr der Beschädigung oder sonst unsachgemäßer Behandlung zurücknehmen, liegt hierin kein Rücktritt vom Vertrag vor. Aus der Geltendmachung unserer Ansprüche entstandene Kosten sind vom Käufer zu erstatten.
8.3 In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts wegen Zahlungsverzugs liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor, sofern wir nichts anderes ausdrücklich erklären.
9. Anwendbares Recht
Auf alle Rechtsbeziehungen zu uns findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
10. Gerichtsstand
Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Kunden und uns gilt Bielefeld als vereinbarter Gerichtsstand.
11. Sonstiges
Dieser Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte verbindlich. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Das gleiche gilt für Ergän-zungen und Nebenabreden. Eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.
12. Datenschutz
Wir behalten uns vor, im Zusammenhang mit unserer Geschäftsbeziehung erhaltene Daten über den Käufer gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu Zwecken der Abrechnung zu speichern. Wir verpflichten uns, diese Daten zu löschen, sobald sie für Abrechnungszwecke nicht mehr erforderlich sind.
BRUNNEN & EILERS Promotion Service GmbH
Stand: November 2015, Änderungen vorbehalten.
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